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Die Bestimmungen dieser Verordnung über die Aufsichtsgebühren sollten die einschlägigen nationalen Rechtvorschriften über Aufsichts- oder ähnliche Gebühren nicht berühren.
Sofern in dieser Verordnung keine besonderen Verfahren für die Registrierung oder deren Widerruf, die Zertifizierung oder deren Widerruf, die Annahme von…
Etwaige gesetzliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten über strafrechtliche Sanktionen sollten von dieser Verordnung unberührt bleiben.
Diese Verordnung sollte keinen Einfluss auf die Verwendung von Ratings durch andere als die in dieser Verordnung genannten Personen haben.
Diese Verordnung sollte weder besondere Bestimmungen in internationalen Übereinkünften oder Bestimmungen, die im Rahmen regionaler Fischereiorganisationen…
Diese Verordnung darf keine in der Gemeinschaft bestehenden Rechte an geistigem Eigentum berühren.
Durch diese Verordnung sollten bestehende und künftige Unionsvorschriften über den Zugang zu Dokumenten, die gemäß Artikel 15 Absatz 3 AEUV erlassen werden,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.