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Es sollte ein Mechanismus geschaffen werden, der die wirksame Durchsetzung dieser Verordnung gewährleistet. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten über die notwendigen Mittel verfügen, um zu gewährleisten, dass die in der Gemeinschaft abgegebenen Ratings unter Einhaltung dieser Verordnung abgegeben werden. Die Anwendung dieser Aufsichtsmaßnahmen sollte stets im zuständigen Kollegium abgestimmt werden. Maßnahmen wie der Widerruf der Registrierung oder die Aussetzung der Verwendung von Ratings für aufsichtsrechtliche Zwecke sollten dann ergriffen werden, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Verstoßes gegen die Bestimmungen dieser Richtlinie stehen. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichtsbefugnisse sollten die zuständigen Behörden die Interessen der Anleger und die Stabilität des Marktes angemessen berücksichtigen. Da die Unabhängigkeit der Ratingagentur bei der Erstellung ihrer Ratings gewahrt werden sollte und um Ratings nicht zu beeinträchtigen, sollten weder die zuständigen Behörden noch die Mitgliedstaaten Einfluss auf den Inhalt der Ratings oder die Ratingmethoden nehmen. Falls sich eine Ratingagentur Druck ausgesetzt sieht, sollte sie die Kommission und den CESR informieren. Die Kommission sollte in jedem Einzelfall prüfen, ob bei einem Verstoß gegen die Verpflichtungen nach dieser Verordnung weitere Schritte gegen den betreffenden Mitgliedstaat erforderlich sind.
Andere zuständige Behörden der Mitgliedstaaten als die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats sollten einschreiten und nach vorheriger Unterrichtung des…
Die Aufsicht über eine Ratingagentur sollte von der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der anderen…
Im Falle eines Verstoßes einer Ratingagentur gegen die Bestimmungen sollte die ESMA befugt sein, eine Reihe von Aufsichtsmaßnahmen zu ergreifen, wie —…
Es empfiehlt sich, dass in Drittländern abgegebene Ratings für aufsichtsrechtliche Zwecke in der Gemeinschaft verwendet werden können, sofern die Anforderungen,…
Die zuständigen Behörden sollten die Befugnisse, die ihnen in dieser Verordnung zugewiesen werden, gegenüber Ratingagenturen, an Ratingtätigkeiten beteiligten…
Die Mitgliedstaaten sollten weiterhin befugt sein, die Vorschriften für die Sanktionen festzulegen und umzusetzen, die auf einen Verstoß gegen die Pflicht der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.