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Gemäß der Richtlinie 2006/94/EG war für die Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 t und 6 t keine Gemeinschaftslizenz erforderlich. Die Gemeinschaftsvorschriften für den Güterverkehr gelten allerdings in der Regel für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t. Die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung sollten daher mit dem allgemeinen Geltungsbereich der Gemeinschaftsvorschriften im Bereich des Straßenverkehrs in Einklang gebracht werden und lediglich Ausnahmen für Fahrzeuge vorsehen, deren zulässige Gesamtmasse höchstens 3,5 t beträgt.
die Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen haben, soweit sich aus…
Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen.
Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden;
Die Gemeinschaftslizenz und die beglaubigten Kopien entsprechen dem Muster in Anhang II, der auch die Bedingungen für die Verwendung der Gemeinschaftslizenz…
bis zum 20. Mai 2022: die Beförderung von Gütern mit Fahrzeugen, deren zulässige Gesamtmasse 3,5 t nicht überschreitet;
Güterbeförderung für Rechnung anderer oder für eigene Rechnung mit einem Kraftfahrzeug oder Lastzug, die ausschließlich zur Beförderung von Gütern im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.