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Voraussetzung für die Ausübung des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs sollte der Besitz einer Gemeinschaftslizenz sein. Die Verkehrsunternehmer sollten zur Mitführung einer beglaubigten Kopie der Gemeinschaftslizenz in jedem ihrer Fahrzeuge verpflichtet sein, um die wirksame Kontrolle durch Aufsichtsbehörden, insbesondere durch solche außerhalb des Mitgliedstaats, in dem der Verkehrsunternehmer niedergelassen ist, zu erleichtern. Zu diesem Zweck ist es notwendig, detaillierte Spezifikationen für die Gestaltung und andere Merkmale der Gemeinschaftslizenz und der beglaubigten Kopien festzulegen.
Wer als Unternehmer mit Sitz im Inland gewerblichen Güterkraftverkehr durchführt, bedarf hierfür einer von einer inländischen Behörde erteilten…
Voraussetzung für die Ausübung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs mit Kraftomnibussen sollte der Besitz einer Gemeinschaftslizenz sein. Die…
in dem Niederlassungsmitgliedstaat gemäß den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft und den innerstaatlichen Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats über den…
Diese Auswirkungen sind umso negativer, als sie das reibungslose Funktionieren des Kraftverkehrsbinnenmarkts beeinträchtigen können, da der Markt des…
Der grenzüberschreitende Personenverkehr mit Kraftomnibussen wird nach Maßgabe des Besitzes einer Gemeinschaftslizenz durchgeführt, die von den zuständigen…
Zur Schaffung einer gemeinsamen Verkehrspolitik gehört unter anderem die Aufstellung gemeinsamer Regeln für den Marktzugang im grenzüberschreitenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.