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Das Ausmaß der Schlachtung von Geflügel, Kaninchen und Hasen im Hinblick auf die direkte Abgabe kleiner Mengen Fleischs an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsunternehmen, die dieses Fleisch als Frischfleisch unmittelbar an den Endverbraucher abgeben, ist aufgrund der innerstaatlichen Vorschriften zur Regelung dieser Tätigkeit im Einklang mit Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe d und Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 je nach Mitgliedstaat unterschiedlich. Allerdings ist unbedingt darauf zu achten, dass auch für diese Tätigkeiten bestimmte Mindestvorschriften für den Tierschutz gelten.
Auf die Schlachtung von Geflügel, Kaninchen und Hasen im landwirtschaftlichen Betrieb im Hinblick auf die direkte Abgabe kleiner Mengen Fleischs durch den…
Auf die Schlachtung von anderen Tieren als Geflügel, Kaninchen und Hasen und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten, die von ihrem Besitzer oder einer unter…
Frisches Fleisch: Frisches Fleisch im Sinne des Anhangs I Nummer 1.10 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004, einschließlich Hackfleisch/Faschiertem und…
Für die Schlachtung bestimmter anderer Tierkategorien als Geflügel, Kaninchen und Hasen zum privaten Eigenverbrauch bestehen bereits gemeinschaftliche…
Die Europäischen Bürger erwarten, dass bei der Schlachtung von Tieren Mindestvorschriften für den Tierschutz eingehalten werden. In bestimmten Bereichen hängt…
Einzelstaatliche Rechtsvorschriften über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung bzw. Tötung wirken sich auf den Wettbewerb und infolgedessen auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.