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Durch mobile Schlachthöfe ist es weniger oft erforderlich, Tiere über lange Strecken zu befördern, wodurch sie zum Tierschutz beitragen können. Allerdings unterscheiden sich die technischen Beschränkungen mobiler Schlachthöfe von denen ortsfester Schlachthöfe, weshalb die technischen Vorschriften möglicherweise angepasst werden müssen. Infolgedessen sollte diese Verordnung die Möglichkeit vorsehen, mobile Schlachthöfe von den Vorschriften über Auslegung, Bau und Ausrüstung von Schlachthöfen auszunehmen. Es ist angebracht, den Mitgliedstaaten bis zur Annahme solcher Ausnahmeregelungen die Festlegung oder Beibehaltung einzelstaatlicher Rechtsvorschriften für mobile Schlachthöfe zu gestatten.
Regelungen, mit denen mobile Schlachthöfe von den Vorschriften des Anhangs II ausgenommen werden;
Was den Bau, die Auslegung und die Ausrüstung von Schlachthöfen betrifft, ist ein stetiger wissenschaftlicher und technischer Fortschritt zu verzeichnen. Daher…
Schlachthöfe und die darin eingesetzten Geräte sind für bestimmte Tierkategorien und Kapazitäten ausgelegt. Übersteigt die tatsächliche Nutzung die Kapazitäten…
Dementsprechend sollten die zuständigen Behörden die Möglichkeit haben, im Einzelfall von bestimmten Vorschriften dieser Verordnung abzuweichen, wenn Tiere…
Damit beim Tierschutz ein hohes Niveau und parallel dazu gleiche Ausgangsbedingungen für die Unternehmer gewährleistet werden können, sind Leitlinien der…
In Anbetracht der Erfahrungen im Rahmen der Richtlinie 91/628/EWG mit der Harmonisierung der Gemeinschaftsvorschriften für den Transport von Tieren und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.