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Seit dem Erlass der Richtlinie 93/119/EG sind die für Schlachthöfe geltenden Gemeinschaftsvorschriften über die Lebensmittelsicherheit durch den Erlass der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene und der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs wesentlich geändert worden. In den genannten Verordnungen wird die Verantwortung der Lebensmittelunternehmer für die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit hervorgehoben. Ferner werden Schlachthöfe vor ihrer Zulassung durch die zuständige Behörde daraufhin überprüft, ob sie ordnungsgemäß gebaut, ausgelegt und ausgerüstet sind; dadurch soll sichergestellt werden, dass sie den einschlägigen Vorschriften über Lebensmittelsicherheit entsprechen. Tierschutzaspekte sollten bei Schlachthöfen, bei deren Bau, Auslegung und Ausrüstung stärker berücksichtigt werden.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel…
Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 enthält spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs. Anhang II Abschnitt III dieser Verordnung…
Gemäß anderen Vorschriften, die durch die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 ergänzt werden und in Kraft getreten sind, nachdem die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des…
Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des…
Die amtlichen Kontrollen der Lebensmittelkette sind ebenfalls neu organisiert worden, und zwar durch den Erlass der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.