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Da die Mitgliedstaaten, die Kommission und die Behörde unterschiedliche Regeln Regelungen über den Zugang zu Dokumenten und deren Vertraulichkeit anwenden, ist es angebracht klarzustellen, unter welchen Bedingungen der Zugang zu den in den Dokumenten, die sich im Besitz der genannten Stellen befinden, enthaltenen Informationen möglich ist und wie die Vertraulichkeit dieser Dokumente geregelt ist.
die Mitgliedstaaten, die Kommission und die Behörde ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, damit Informationen, deren vertrauliche Behandlung gewährt wurde,…
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sorgen mit den erforderlichen Maßnahmen dafür, dass nach dem Unionsrecht bei ihnen eingegangene Informationen, deren…
Bei der Übermittlung von Angaben an die Kommission gemäß Artikel 3, Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 8 kann der Mitgliedstaat angeben, ob Angaben als vertraulich…
Bei der Übermittlung von Angaben an die Kommission gemäß Artikel 3, Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 8 kann der Mitgliedstaat angeben, ob Angaben als vertraulich…
Die Mitgliedstaaten behandeln so weit wie möglich und gemäß dem anwendbaren nationalen Recht Informationen als vertraulich, die sich aus Inspektionsberichten…
Die Komplexität von Prüfungen internationaler Konzerne erfordert eine gute Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.