Erwägungsgrund 1 32009R1128
Ein wesentliches Element der Strategie zur Verbesserung der Rechtsetzung, die die Gemeinschaftsorgane verfolgen, ist eine größere Transparenz des Gemeinschaftsrechts. In diesem Zusammenhang ist es angezeigt, Rechtsakte, die keinerlei Rechtswirkung mehr haben, aus dem geltenden Besitzstand zu entfernen.