Erwägungsgrund 2 32009R1128
Die Verordnung (EWG) Nr. 2602/69 des Rates vom 18. Dezember 1969 über die Beibehaltung des Verwaltungsausschussverfahrens ist nicht mehr wirksam, da sie inhaltlich in spätere Rechtsakte übernommen wurde.
Die Verordnung (EWG) Nr. 2602/69 des Rates vom 18. Dezember 1969 über die Beibehaltung des Verwaltungsausschussverfahrens ist nicht mehr wirksam, da sie inhaltlich in spätere Rechtsakte übernommen wurde.