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Gemäß Anlage I Nummer 5 des Protokolls über die Weinetikettierung bleibt die Zulassung bis 10. März 2009 in Kraft und wird automatisch um weitere aufeinander folgende Zweijahreszeiträume verlängert, es sei denn, eine Vertragspartei übermittelt der anderen Vertragspartei eine schriftliche Mitteilung, dass der Zeitraum nicht verlängert werden sollte.
Sobald ein Verlängerungsantrag gemäß Absatz 2 gestellt wurde, bleibt die bedingte Zulassung solange gültig, bis die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung…
Unbeschadet des Artikels 11 können Zulassungen im Sinne dieser Verordnung um jeweils zehn Jahre verlängert werden; dazu muss der Zulassungsinhaber bei der…
Unbeschadet des Artikels 11 gilt die Zulassung, die gemäß dem in dieser Verordnung festgelegten Verfahren erteilt wird, in der gesamten Gemeinschaft zehn Jahre…
Gemäß dieser Verordnung erteilte Zulassungen sind für weitere zehn Jahre erneuerbar, wenn der Zulassungsinhaber bei der Kommission spätestens ein Jahr vor…
Gemäß dieser Verordnung erteilte Zulassungen sind für weitere zehn Jahre erneuerbar, wenn der Zulassungsinhaber bei der Kommission spätestens ein Jahr vor…
Im Interesse einer guten Verwaltung sollten die Einfuhrgenehmigungen neun Monate ab Ausstellungsdatum jedoch höchstens bis Ende des Jahres gültig sein. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.