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Gemäß Teil A Nummer 2.1 Buchstabe f des Protokolls über die Weinetikettierung , auf das in Artikel 8 Absatz 2 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Handel mit Wein Bezug genommen wird, sowie Nummer 2 von Anlage I zu dem Protokoll lässt die Gemeinschaft die Verwendung der Begriffe „chateau“, „classic“, „clos“, „cream“, „crusted/crusting“, „fine“, „late bottled vintage“, „noble“, „ruby“, „superior“, „sur lie“, „tawny“, „vintage“ und „vintage character“ für Weine mit Ursprung in den USA zu, wenn die Begriffe zum Zeitpunkt der Einfuhr für die Verwendung auf amerikanischen Weinetiketten in den Vereinigten Staaten auf einer COLA (Certificate of Label Approval-Bescheinigung der Genehmigung des Etiketts) genehmigt worden sind.
Die Bezeichnung „Classic“ darf von einem Hersteller oder Verkäufer für Qualitätsschaumwein, bei dem nach den Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft die…
Die Bezeichnung "Classic" darf nur verwendet werden, wenn es sich um Qualitätswein der Weinart Weißwein oder Rotwein handelt und
Bei inländischem Qualitätswein und Prädikatswein darf statt der Bezeichnung Rotling die Bezeichnung Wird aus einem Qualitätswein oder einem Prädikatswein, der…
Gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Handel mit Wein (nachstehend „das…
Wein mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika, der gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika…
Der Ausdruck ‚traditioneller Begriff‘ bezeichnet einen traditionell in den Mitgliedstaaten verwendeten Namen für Erzeugnisse gemäß Artikel 118a Absatz 1, um a)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.