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Es sollte eine Übergangsregelung eingeführt werden, damit die Bestände der vor dem 10. März 2009 eingeführten amerikanischen Weine, die infolge der Nichtverlängerung der Zulassung nicht mehr den geltenden Etikettierungsvorschriften entsprechen, erschöpft werden können.
Abweichend von Absatz 10 Satz 1 dürfen die in Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr. 607/2009 genannten Erzeugnisse über den 31. Mai 2009 hinaus bis zum 31.…
Bei Erzeugnissen des Weinsektors endet die Übergangszeit gemäß Absatz 8 am 31. Juli 2012 .Bestände von Wein, die bis zum 31. Juli 2012 nach Maßgabe der…
Erzeugnisse, die vor dem 3. August 2009 abweichend von § 24 Absatz 1 gekennzeichnet oder in den Verkehr gebracht worden sind, dürfen bis zum Aufbrauchen der…
Wein mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika, der gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika…
Es ist ein Übergangszeitraum vorzusehen, in dem die vorhandenen Vorräte aufgebraucht werden können.
Es ist ein Übergangszeitraum vorzusehen, in dem die vorhandenen Vorräte aufgebraucht werden können.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.