Erwägungsgrund 1 32009R0113
Gemäß Teil A Nummer 2.1 Buchstabe f des Protokolls über die Weinetikettierung, auf das in Artikel 8 Absatz 2 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Handel mit Wein Bezug genommen wird, sowie Nummer 2 von Anlage I zu dem Protokoll lässt die Gemeinschaft die Verwendung der Begriffe „chateau“, „classic“, „clos“, „cream“, „crusted/crusting“, „fine“, „late bottled vintage“, „noble“, „ruby“, „superior“, „sur lie“, „tawny“, „vintage“ und „vintage character“ für Weine mit Ursprung in den USA zu, wenn die Begriffe zum Zeitpunkt der Einfuhr für die Verwendung auf amerikanischen Weinetiketten in den Vereinigten Staaten auf einer COLA (Certificate of Label Approval-Bescheinigung der Genehmigung des Etiketts) genehmigt worden sind.