Erwägungsgrund 2 32009R1232VERORDNUNG (EU) Nr. 1232/2009 DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Wiśnia nadwiślanka (g.U.)]
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, ist diese Bezeichnung einzutragen —
Erwägungsgrund 2 32009R1029VERORDNUNG (EG) Nr. 1029/2009 DER KOMMISSION vom 29. Oktober 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Grelos de Galicia (g.g.A.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, ist diese Bezeichnung einzutragen —
Erwägungsgrund 2 32009R1182VERORDNUNG (EG) Nr. 1182/2009 DER KOMMISSION vom 30. November 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Cornish Sardines (g.g.A.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, ist diese Bezeichnung einzutragen —
Erwägungsgrund 2 32009R0729VERORDNUNG (EG) Nr. 729/2009 DER KOMMISSION vom 10. August 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geographischen Angaben (Ciauscolo (g.g.A.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, ist diese Bezeichnung einzutragen —
Erwägungsgrund 2 32009R1052VERORDNUNG (EG) Nr. 1052/2009 DER KOMMISSION vom 5. November 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Makói vöröshagyma oder Makói hagyma (g.U.)]
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, ist diese Bezeichnung einzutragen —
Erwägungsgrund 2 32009R1028VERORDNUNG (EG) Nr. 1028/2009 DER KOMMISSION vom 29. Oktober 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Amarene Brusche di Modena (g.g.A.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, ist diese Bezeichnung einzutragen —