Erwägungsgrund 2 32009R1237VERORDNUNG (EU) Nr. 1237/2009 DER KOMMISSION vom 11. Dezember 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Marrone di Caprese Michelangelo (g.U.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, ist diese Bezeichnung einzutragen —
Erwägungsgrund 2 32009R1176VERORDNUNG (EG) Nr. 1176/2009 DER KOMMISSION vom 30. November 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Redykołka (g.U.)]
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, ist diese Bezeichnung einzutragen —
Erwägungsgrund 2 32009R1175VERORDNUNG (EG) Nr. 1175/2009 DER KOMMISSION vom 30. November 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Aglio Bianco Polesano (g.U.)]
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, ist diese Bezeichnung einzutragen —
Erwägungsgrund 2 32009R0367VERORDNUNG (EG) Nr. 367/2009 DER KOMMISSION vom 5. Mai 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Znojemské pivo (g.g.A.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, ist diese Bezeichnung einzutragen —
Erwägungsgrund 2 32009R1183VERORDNUNG (EG) Nr. 1183/2009 DER KOMMISSION vom 30. November 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Formaggio di Fossa di Sogliano (g.U.)]
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, ist diese Bezeichnung einzutragen —
Erwägungsgrund 2 32009R1239VERORDNUNG (EU) Nr. 1239/2009 DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Crudo di Cuneo (g.U.)]
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, ist diese Bezeichnung einzutragen —