Erwägungsgrund 2 32009R1143
Der Änderungsantrag betrifft unter anderem die Änderung der Bezeichnung des Erzeugnisses „Picodon de l’Ardèche ou Picodon de la Drôme“ zu „Picodon“. Es handelt sich um eine traditionelle Bezeichnung, die gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 als Ursprungsbezeichnung gilt und die vorgesehenen Anforderungen an die geschützte Ursprungsbezeichnung erfüllt. Der Name Picodon ist die übliche, abgekürzte Form, die traditionell im Handel und in der Umgangssprache verwendet wird, um das entsprechend der Spezifikation hergestellte Erzeugnis zu bezeichnen.