Art. 2 32009R1161VERORDNUNG (EG) Nr. 1161/2009 DER KOMMISSION vom 30. November 2009 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Informationen zur Lebensmittelkette, die den Lebensmittelunternehmern, die Schlachthöfe betreiben, zur Verfügung zu stellen sind (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2010.
Art. 2 32009R1268VERORDNUNG (EU) Nr. 1268/2009 DER KOMMISSION vom 21. Dezember 2009 zum Ausschluss der ICES-Untergebiete 27 und 28.2 von bestimmten Fischereiaufwandsbeschränkungen und Erfassungsverpflichtungen 2010 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Dorschbestände der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2010.
Art. 2 32009R0371VERORDNUNG (EG) Nr. 371/2009 DES RATES vom 27. November 2008 zur Änderung der Verordnung (Euratom, EGKS, EWG) Nr. 549/69 zur Bestimmung der Gruppen von Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften, auf welche die Artikel 12, 13 Absatz 2 und Artikel 14 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Gemeinschaften Anwendung finden
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2010.
Art. 2 32010R0219VERORDNUNG (EU) Nr. 219/2010 DES RATES vom 15. März 2010 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 53/2010 hinsichtlich der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und nach Abschluss der bilateralen Fischereivereinbarungen für 2010 mit Norwegen und den Färöern
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2010.
Art. 3 32010R0254VERORDNUNG (EU) Nr. 254/2010 DER KOMMISSION vom 10. März 2010 über die Genehmigung eines Programms zur Salmonellenbekämpfung bei Geflügel in bestimmten Drittländern gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 798/2008 hinsichtlich des Salmonellenbekämpfungsstatus bestimmter Drittländer (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2010.
Art. 4 32009R1126VERORDNUNG (EG) Nr. 1126/2009 DER KOMMISSION vom 23. November 2009 zur Eröffnung und Verwaltung von gemeinschaftlichen Zollkontingenten für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in der Schweiz und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 933/2002
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2010.