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Da es sich bei der Bestimmung über die Informationen zur Lebensmittelkette um eine neue Anforderung an die Lebensmittelunternehmer handelt, die mit der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 aufgenommen wurde, wird mit der Verordnung (EG) Nr. 2076/2005 der Kommission vom 5. Dezember 2005 zur Festlegung von Übergangsregelungen für die Durchführung der Verordnungen (EG) Nr. 853/2004, (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates eine Übergangsregelung für die umfassende Durchführung dieser Anforderung festgelegt.
Werden die relevanten Informationen zur Lebensmittelkette nach Anhang II Abschnitt III Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 als Standarderklärung nach…
Die Anforderungen an die Informationen zur Lebensmittelkette gemäß Anhang II Abschnitt III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 sind in Anhang I der vorliegenden…
Die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 der Kommission vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel regelt die mikrobiologischen Kriterien…
Die reibungslose Weiterleitung der Informationen zur Lebensmittelkette vom landwirtschaftlichen Betrieb bis zum Schlachthof wird insbesondere durch Artikel 8…
Durchführungsbestimmungen zu diesen Verordnungen enthält die Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 der Kommission vom 5. Dezember 2005 zur Festlegung von…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 der Kommission vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel werden die mikrobiologischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.