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Nach Vorlage des Antrags von Brudy Technology S.L. gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, übermittelt am 9. Oktober 2008, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich der Wirkung von Algatrium® auf die antioxidative Reaktion abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2008-705) . Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Algatrium® fördert Ihre antioxidative Reaktion: ein einzigartiger Nährstoff, für den wissenschaftlich nachgewiesen wurde, dass er die antioxidative Schutzwirkung der körpereigenen Zellen beim Menschen anregt.“
ABGELEHNTE GESUNDHEITSBEZOGENE ANGABE Antrag — einschlägige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Nährstoff, Substanz, Lebensmittel oder…
Gesundheitsbezogene Angaben im Sinne von Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 unterliegen der Übergangsfrist gemäß Artikel 28…
Am 16. März 2009 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde; darin kam diese zu dem Schluss, dass auf der…
Nachdem Clasado Ltd am 15. Juli 2008 gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 einen Antrag gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine…
Nach Vorlage eines Antrags der European Dietetic Food Industry Association (IDACE) gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde…
Nach Vorlage eines Antrags von Valio Ltd. gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.