Erwägungsgrund 4 32011R1251VERORDNUNG (EU) Nr. 1251/2011 DER KOMMISSION vom 30. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG sollten daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 3 32006L0097RICHTLINIE 2006/97/EG DES RATES vom 20. November 2006 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich freier Warenverkehr anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens
Die Richtlinien 92/13/EWG , 2004/17/EG und 2004/18/EG sind daher entsprechend zu ändern —
Erwägungsgrund 17 32011L0089RICHTLINIE 2011/89/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG sollten daher geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32009L0097RICHTLINIE 2009/97/EG DER KOMMISSION vom 3. August 2009 zur Änderung der Richtlinien 2003/90/EG und 2003/91/EG mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinien 2002/53/EG und 2002/55/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten und Gemüsearten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinien 2003/90/EG und 2003/91/EG sollten daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 3 32006L0105Die Richtlinien 79/409/EWG , 92/43/EWG , 97/68/EG , 2001/80/EG und 2001/81/EG sind daher entsprechend zu ändern —
Erwägungsgrund 31 32010L0073Die Richtlinien 2003/71/EG und 2004/109/EG sollten daher entsprechend geändert werden —