Erwägungsgrund 1 32009R1181
Der Antrag Deutschlands auf Eintragung der Bezeichnung „Bremer Klaben“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 und in Anwendung des Artikels 17 Absatz 2 derselben Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.