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KN-Code Warenbezeichnung 4802 Schreibpapier, Druckpapier und Papier und Pappe zu anderen grafischen Zwecken, weder gestrichen noch überzogen, und Papier und Pappe für Lochkarten und Lochstreifen, nicht perforiert, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803 ; Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft): – andere Papiere oder Pappen ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge: ex 4802 55 – – mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g, in Rollen – Blindenschriftpapier ex 4802 56 – – mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen: – Blindenschriftpapier ex 4802 57 00 – – andere mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g – Blindenschriftpapier ex 4802 58 – – mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g: – Blindenschriftpapier – andere Papiere oder Pappen mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge: ex 4802 61 – – in Rollen ex 4802 61 80 – – – andere – Blindenschriftpapier ex 4802 62 00 – – in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen – Blindenschriftpapier ex 4802 69 00 – – andere – Blindenschriftpapier 4805 Andere Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben: – andere ex 4805 91 00 – – mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger: – Blindenschriftpapier ex 4805 92 00 – – mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, jedoch weniger als 225 g: – Blindenschriftpapier 4805 93 – – mit einem Quadratmetergewicht von 225 g oder mehr: ex 4805 93 80 – – – andere: – Blindenschriftpapier 4823 Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, zugeschnitten; andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder aus Vliesen aus Zellstofffasern: – andere Papiere oder Pappen zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen graphischen Zwecken: 4823 90 – andere: ex 4823 90 40 – – Papiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden: – Blindenschriftpapier ex 6602 00 00 Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und ähnliche Waren: – Stöcke für Blinde und Schwachsichtige ex 8469 Schreibmaschinen und Textverarbeitungsmaschinen: – für Blinde und Schwachsichtige ex 8471 Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Schriftleser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in Form eines Code und Maschinen zum Verarbeiten dieser Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen: – Ausrüstungen für die mechanische Herstellung von Blindenschriftmaterial und aufgezeichnetem Material für Blinde ex 8519 Tonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte: – eigens für Blinde und Schwachsichtige gestaltete oder angepasste Plattenspieler und Kassettenrecorder ex 8523 Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, „intelligente Karten (smart cards)“ und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschließlich der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels 37: – Hörbücher – Magnetbänder und Kassetten für die Herstellung von Blindenschrift- und Hörbüchern 9013 Flüssigkristallanzeigen, die anderweit als Waren nicht genauer erfasst sind; Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in Kapitel 90 anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte: ex 9013 80 – andere optische Instrumente, Apparate und Geräte: – Fernsehbildvergrößerer für Blinde und Schwachsichtige 9021 Orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; Prothesen und andere Waren der Prothetik; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen, zum Tragen in der Hand oder am Körper oder zum Einpflanzen in den Organismus: 9021 90 – andere: ex 9021 90 90 – – andere: – elektronische Orientierungsgeräte und elektronische Geräte zur Feststellung von Hindernissen für Blinde und Schwachsichtige – Fernsehbildvergrößerer für Blinde und Schwachsichtige – elektronische Lesemaschinen für Blinde und Schwachsichtige 9023 00 Instrumente, Apparate, Geräte und Modelle zu Vorführzwecken (z. B. beim Unterricht oder auf Ausstellungen), nicht zu anderer Verwendung geeignet: ex 9023 00 80 – andere: – Lehr- und Lernmittel und sonstige eigens für die Verwendung durch Blinde und Schwachsichtige gestaltete Geräte ex 9102 Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), ausgenommen Uhren der Position 9101 : – Blindenuhren mit Gehäuse aus anderen Stoffen als Edelmetallen 9504 Gesellschaftsspiele, einschließlich mechanisch betriebene Spiele, Billardspiele, Glücksspieltische und automatische Kegelbahnen (z. B. Bowlingbahnen): 9504 90 – andere: ex 9504 90 90 – – andere: – für Blinde und Schwachsichtige angepasste Spieltische und Zubehör Verschiedene Sonstige eigens für die erzieherische, wissenschaftliche und kulturelle Förderung der Blinden und Schwachsichtigen gestalteten Gegenstände
KN-Code Warenbezeichnung Begünstigte Anstalt oder Einrichtung 3704 00 Fotografische Platten, Filme, Papiere, Pappen und Spinnstoffe, belichtet, jedoch nicht…
Warenbezeichnung Einreihung (KN-Code) Begründung (1) (2) (3) 1. Draht aus nicht legiertem Aluminium mit einem Aluminiumgehalt von 99,5 %, mit einem Durchmesser…
ANHANG Ia ZOLLZUGESTÄNDNISSE MONTENEGROS FÜR GEWERBLICHE ERZEUGNISSE MIT URSPRUNG IN DER GEMEINSCHAFT Artikel 6 (SAA Artikel 21) — Die Zölle werden wie folgt…
Warenbezeichnung Einreihung (KN-Code) Begründung (1) (2) (3) 1. Ein tragbares, batteriebetriebenes, digitales Ton- oder Bildaufzeichnungs- und -wiedergabegerät…
Bezeichnung der Güter Kombinierte Nomenklatur (KN-Code) Kernreaktoren; nicht bestrahlte Brennstoffelemente für Kernreaktoren; Maschinen und Apparate für die…
KN-Code Bezeichnung der Güter 0306 Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere, auch ohne…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.