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Damit die Vergleichbarkeit der Daten gewährleistet ist, die aus in den Mitgliedstaaten durchgeführten Volks- und Wohnungszählungen stammen, und zuverlässige Übersichten auf Gemeinschaftsebene erstellt werden können, müssen die in der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 vorgeschriebenen Zählungsthemen in allen Mitgliedstaaten in der gleichen Weise festgelegt und untergliedert werden. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 ist die Europäische Kommission daher verpflichtet, die technischen Spezifikationen für diese Themen sowie für deren Untergliederungen festzulegen.
In der Verordnung (EG) Nr. 1201/2009 der Kommission vom 30. November 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des…
In dieser Verordnung werden die technischen Spezifikationen für die Zählungsthemen und deren Untergliederungen festgelegt, die für die Durchführung der…
Gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 sollte die Kommission ein Programm der statistischen Daten und die Metadaten für die Volks- und…
Um die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 zu erfüllen, werden in der vorliegenden Verordnung die Modalitäten und die Struktur der von den…
Gegenstand der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 ist die Aufstellung gemeinsamer Regeln für die Bereitstellung umfassender Bevölkerungs- und Wohnungsdaten im Abstand…
Damit die Vergleichbarkeit der Daten aus verschiedenen statistischen und administrativen Quellen in den Mitgliedstaaten gewährleistet ist und zuverlässige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.