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In dieser Verordnung werden die technischen Spezifikationen für die Zählungsthemen und deren Untergliederungen festgelegt, die für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 notwendig sind. Die technischen Spezifikationen, die auf die Daten anzuwenden sind, die der Europäischen Kommission für das Bezugsjahr 2011 übermittelt werden müssen, sind im Anhang dieser Verordnung aufgeführt.
In der Verordnung (EG) Nr. 1201/2009 der Kommission vom 30. November 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des…
Damit die Vergleichbarkeit der Daten gewährleistet ist, die aus in den Mitgliedstaaten durchgeführten Volks- und Wohnungszählungen stammen, und zuverlässige…
Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die Begriffsbestimmungen und technischen Spezifikationen, die in der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 sowie den Verordnungen…
Um die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 zu erfüllen, werden in der vorliegenden Verordnung die Modalitäten und die Struktur der von den…
Für die Zwecke der vorliegenden Verordnung gelten die Begriffsbestimmungen und Spezifikationen im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1201/2009. Ferner gelten…
Die Kommission (Eurostat) legt die technischen Spezifikationen für die in dieser Verordnung vorgeschriebenen Themen sowie für deren Untergliederungen nach dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.