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In dem Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft ist die Verbesserung der Zusammenarbeit und Partnerschaft mit Unternehmen als ein strategisches Konzept zur Erfüllung der Umweltziele genannt. Freiwillige Verpflichtungen sind hiervon ein wesentlicher Bestandteil. In diesem Zusammenhang wird es für notwendig erachtet, eine größere Teilnahme am Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) zu fördern und Maßnahmen zu entwickeln, mit denen die Organisationen angeregt werden sollen, strenge und von unabhängiger Stelle überprüfte Berichte über Umwelt und nachhaltige Entwicklung zu veröffentlichen.
Gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von…
Die Mitgliedstaaten fördern die Einführung anerkannter Umweltmanagementsysteme entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des…
Es wird ein Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (nachstehend als „EMAS“ bezeichnet) geschaffen, an dem sich…
Im sechsten Umweltaktionsprogramm der Gemeinschaft, das durch den Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom eingesetzt wurde,…
Gemäß dem Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen…
Die Anwendung von Umweltmanagementsystemen, einschließlich EMAS gemäß der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, hat sich als wirksames Instrument zur Förderung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.