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Gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) überprüft die Kommission EMAS im Lichte der bei der Durchführung gemachten Erfahrungen und schlägt dem Europäischen Parlament und dem Rat gegebenenfalls Änderungen vor.
EMAS: das „Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung“ nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Bei der Entscheidung, ob vorgelegte Unterlagen durch externe Sachverständige überprüft werden sollen, wird die Standorteintragung nach der Verordnung (EG) Nr.…
Entscheidung 2001/681/EG der Kommission vom 7. September 2001 über Leitlinien für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und…
Die Mitgliedstaaten fördern die Einführung anerkannter Umweltmanagementsysteme entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des…
In dem Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen…
Die Anwendung von Umweltmanagementsystemen, einschließlich EMAS gemäß der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, hat sich als wirksames Instrument zur Förderung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.