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Die Anwendung von Umweltmanagementsystemen, einschließlich EMAS gemäß der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, hat sich als wirksames Instrument zur Förderung von Verbesserungen der Umweltleistung von Organisationen erwiesen. Jedoch muss die Zahl der sich an EMAS beteiligenden Organisationen erhöht werden, um eine bessere Gesamtwirkung in Bezug auf Verbesserungen im Umweltbereich erzielen zu können. Um dies zu erreichen, sollten die bei der Anwendung dieser Verordnung gewonnenen Erfahrungen genutzt werden, um das Potential von EMAS zur Verbesserung der Umweltleistung von Organisationen insgesamt zu steigern.
Es wird ein Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (nachstehend als „EMAS“ bezeichnet) geschaffen, an dem sich…
Der Mechanismus, mit dem festgestellt wird, ob eine Organisation alle einschlägigen Umweltvorschriften einhält, sollte verbessert werden, um die Glaubwürdigkeit…
Organisationen sollten zur freiwilligen Teilnahme an EMAS angeregt werden und könnten so einen zusätzlichen Vorteil hinsichtlich der behördlichen Kontrolle, der…
Die Mitgliedstaaten fördern die Einführung anerkannter Umweltmanagementsysteme entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des…
Um eine kohärente Vorgehensweise zwischen den auf Gemeinschaftsebene im Bereich des Umweltschutzes entwickelten Rechtsinstrumenten zu fördern, sollten die…
Gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.