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Die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinschaftsagenturen und zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten sollte verbessert werden. Hierzu sollte es möglich sein, die von dem Schiffsüberwachungssystem, dem automatischen Schiffsidentifizierungssystem und dem Schiffsortungssystem gelieferten Daten an die Gemeinschaftsagenturen und an die an Überwachungseinsätzen beteiligten zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zum Zwecke der Sicherheit auf See, der Durchführung von Grenzkontrollen, des Schutzes der Meeresumwelt und allgemein der Durchsetzung geltender Vorschriften weiterzugeben.
Zum Zwecke der Gewährleistung der Sicherheit auf See, der Durchführung von Grenzkontrollen, des Schutzes der Meeresumwelt und allgemein der Durchsetzung…
Ausbau und Verbesserung der Effizienz von Telematikverbindungen zwischen den Küstenstationen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Kenntnis des…
Die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und sonstigen Behörden oder Organisationen ist für eine wirksame Nachprüfung von…
Um eine optimale und harmonisierte Nutzung der gemäß der Richtlinie 2002/59/EG im Bereich der Seeverkehrssicherheit erfassten Informationen auf…
Im Interesse einer besseren Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik sollte die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den…
Moderne Technologien wie das Schiffsüberwachungssystem, das Schiffsortungssystem und das automatische Schiffsidentifizierungssystem sollten genutzt werden, da…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.