Erwägungsgrund 4 32009R0130
Unter Berücksichtigung der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Berichte und der Gutachten des STECF sind die ICES-Untergebiete 27 und 28.2 im Jahr 2009 vom Anwendungsbereich dieser Fischereiaufwandsbeschränkungen und Erfassungsverpflichtungen auszunehmen.