Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Energiegehalt von Mischfuttermitteln für Geflügel wird in Übereinstimmung mit Anhang VII berechnet.
Werden bei Mischfuttermitteln Angaben über den Gehalt an Energie gemacht, so sind diese Angaben nach den Schätzgleichungen in Anlage 2 Teil 1, soweit dort für…
= vom Hundert
Futtermittelzusatzstoffe gemäß Anhang VI.
1. BERECHNUNGSMETHODE UND FORMEL DES ENERGIEGEHALTS Der Energiegehalt von Mischfuttermitteln für Geflügel muss anhand der prozentualen Anteile bestimmter…
die obligatorischen Angaben gemäß Kapitel II von Anhang VI oder VII.
Hinweise für die sachgemäße Verwendung gemäß Anhang II Nummer 4, wenn ein Höchstgehalt für die betreffenden Zusatzstoffe festgelegt wurde;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.