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1. BERECHNUNGSMETHODE UND FORMEL DES ENERGIEGEHALTS Der Energiegehalt von Mischfuttermitteln für Geflügel muss anhand der prozentualen Anteile bestimmter analytischer Bestandteile der Futtermittel nach nachstehender Formel berechnet werden. Dieser Wert wird in Megajoules (MJ) umsetzbarer, N-korrigierter Energie (ME) je kg Mischfuttermittel ausgedrückt und nach folgender Formel berechnet: MJ ME/kg = 0,1551 × % Rohprotein + 0,3431 × % Rohfett + 0,1669 × % Stärke + 0,1301 × % Gesamtzucker (ausgedrückt als Saccharose). 2. TOLERANZEN AUF DIE ANGEGEBENEN GEHALTE Ergibt sich bei den amtlichen Untersuchungen eine energieerhöhende oder energievermindernde Abweichung zwischen dem Kontrollergebnis und dem angegebenen Energiegehalt, so gilt eine Toleranz von 0,4 MJ ME/kg. 3. ANGABE DER ERGEBNISSE Das nach vorstehender Formel errechnete Ergebnis ist mit nur einer Dezimalstelle anzugeben. 4. PROBENAHMEVERFAHREN UND ANALYSEMETHODEN Die Probenahme beim Mischfuttermittel und die Bestimmung des Gehalts an der Berechnungsmethode zugrunde liegenden analytischen Bestandteilen erfolgt in Übereinstimmung mit den Probenahmeverfahren bzw. Analysemethoden der Union für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln. Anzuwenden sind: — zur Bestimmung des Rohfettgehalts: Verfahren B der Methode zur Bestimmung des Gehalts an Rohölen und -fetten, wie in Anhang III Teil G beschrieben; — zur Bestimmung des Stärkegehalts: die polarimetrische Methode, wie in Anhang III Teil K beschrieben. METHODE ZUR BERECHNUNG DES ENERGIEGEHALTS VON FUTTERMITTEL-AUSGANGSERZEUGNISSEN UND MISCHFUTTERMITTELN FÜR KATZEN UND HUNDE Der Energiegehalt von Futtermittel-Ausgangserzeugnissen und Mischfuttermitteln für Katzen und Hunde ist gemäß folgender Norm zu berechnen: EN 16967: Futtermittel — Probenahme- und Untersuchungsverfahren — Schätzgleichungen für umsetzbare Energie in Futtermittel-Ausgangserzeugnissen und Mischfuttermitteln (Heimtierfutter) für Katzen und Hunde, einschließlich Diätfuttermittel.
Werden bei Mischfuttermitteln Angaben über den Gehalt an Energie gemacht, so sind diese Angaben nach den Schätzgleichungen in Anlage 2 Teil 1, soweit dort für…
= Megajoule je Kilogramm
Der Energiegehalt von Mischfuttermitteln für Geflügel wird in Übereinstimmung mit Anhang VII berechnet.
1. Erzeugnis, bestehend aus einer Mischung aus Rückständen von der Maisstärkegewinnung (etwa 40 GHT), Rückständen von der Mais- keimölgewinnung (etwa 30 GHT),…
Gemäß den in den Fußnoten 1, 2 und 3 des Anhangs III der Verordnung (EU) Nr. 514/2011 und in den Fußnoten 1, 2 und 3 der Tabelle 1 des Anhangs 1 in Teil III,…
2. Erzeugnis aus der Mischung von lediglich zerkleinerten Maiskörnern mit einem Preßrückstand aus der Gewinnung von Maiskeimöl; das Ausgangsmaterial für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.