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Um eine Verbesserung der mitunter allzu stark aufgesplitterten gewerblichen Struktur auf dem Gebiet des Straßen- und Binnenschiffsverkehrs zu fördern, ist es ferner angezeigt, Vereinbarungen, Beschlüsse und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen zur Schaffung und zum Betrieb von Unternehmensgemeinschaften des Straßen- und Binnenschiffsverkehrs, die der Durchführung von Beförderungsaufträgen einschließlich der gemeinsamen Finanzierung oder Anschaffung von Transportmaterial zur gemeinsamen Verwendung dienen, von dem Kartellverbot auszunehmen. Eine solche Globalausnahme kann nur gewährt werden, sofern die Gesamtladekapazität einer Unternehmensgemeinschaft eine bestimmte Höchstgrenze nicht übersteigt und die Kapazität der an der Gemeinschaft beteiligten Einzelunternehmen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, die so festgesetzt sind, dass keines dieser Unternehmen eine beherrschende Stellung innerhalb der Unternehmensgemeinschaft erlangen kann. Die Kommission sollte jedoch die Möglichkeit haben, gegen solche Vereinbarungen einzuschreiten, wenn sie im Einzelfall Auswirkungen haben, die mit den Bedingungen dafür, dass ein Kartell als zulässig anerkannt werden kann, unvereinbar sind und einen Missbrauch der Ausnahme darstellen. Der Umstand, dass eine Unternehmensgemeinschaft über eine die festgesetzte Höchstgrenze überschreitende Gesamtladekapazität verfügt oder wegen der Kapazität der an der Gemeinschaft beteiligten Einzelunternehmen für die Globalausnahme nicht in Betracht kommt, schließt jedoch nicht aus, dass es sich in ihrem Fall um eine zulässige Vereinbarung, einen zulässigen Beschluss oder eine zulässige abgestimmte Verhaltensweise handeln kann, sofern sie die in dieser Verordnung hierfür festgesetzten Voraussetzungen erfüllt.
Haben Vereinbarungen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen oder aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die unter eine Gruppenfreistellungsverordnung…
Die in Artikel 81 Absatz 1 des Vertrags genannten Vereinbarungen, Beschlüsse und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen sind von dem dort ausgesprochenen…
Bestimmte Arten von Vereinbarungen, Beschlüssen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen auf dem Gebiet des Verkehrs, die ausschließlich die Anwendung…
Damit der Handel zwischen Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigt und der Wettbewerb innerhalb des Binnenmarktes nicht verfälscht wird, ist es angezeigt,…
In Ermangelung einheitlicher Regeln auf Gemeinschaftsebene könnten Hemmnisse für den grenzüberschreitenden Dienstleistungs- und Warenverkehr oder die…
Diese Auswirkungen sind umso negativer, als sie das reibungslose Funktionieren des Kraftverkehrsbinnenmarkts beeinträchtigen können, da der Markt des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.