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Sowohl in der Resolution 1859 (2008) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen als auch im Gemeinsamen Standpunkt 2009/175/GASP ist festgelegt, dass diese beiden besonderen Regelungen bis zum 31. Dezember 2009 Anwendung finden sollen. Die Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 sollte daher entsprechend geändert werden.
Sowohl in der Resolution 1790 (2007) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen als auch im Gemeinsamen Standpunkt 2008/186/GASP ist festgelegt, dass diese…
Mit Resolution 1859(2008) beschloss der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Verlängerung der beiden besonderen Regelungen bis zum 31. Dezember 2009. Im…
Mit Resolution 1905(2009) beschloss der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die nochmalige Verlängerung der beiden besonderen Regelungen bis zum 31. Dezember…
Mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2007/391/GASP wurde der Gemeinsame Standpunkt 2002/960/GASP geändert, um die restriktiven Maßnahmen entsprechend den…
In diese Verordnung wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 561/2003 des Rates vom 27. März 2003 ein Artikel eingefügt, der bestimmte Ausnahmen vorsieht . Die in…
Der Rat hat am 28. Januar 2008 den Gemeinsamen Standpunkt 2008/81/GASP zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 98/409/GASP angenommen, um die Maßnahmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.