Erwägungsgrund 3 32009R0179
Zum Nutzen des Verbrauchers, zur Gewährleistung einer vernünftigen Entwicklung der Produktion, zur Ausweitung des Verbrauchs in der Gemeinschaft und zur Förderung des Handels zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern liegt es im Interesse der Gemeinschaft, die derzeitige autonome Zollaussetzung ab dem 1. Januar 2009 um zwei weitere Jahre zu verlängern und auf Geräte mit einer Bildschirmdiagonalen von bis zu 55,9 cm (22 Zoll) und mit den Bildschirmformaten 1:1 und 16:10 auszudehnen.