Erwägungsgrund 4 32009R0204
In der Kombinierten Nomenklatur für 2009 gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 der Kommission sind die Codes der Kombinierten Nomenklatur (KN-Codes) für bestimmte Waren geändert worden. Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 bezieht sich auf einige dieser KN-Codes und muss somit geändert werden.