Erwägungsgrund 2 32009R0217
Nach dem durch die Verordnung (EWG) Nr. 3179/78 des Rates genehmigten Übereinkommen über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordwestatlantik, mit dem die Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO) errichtet worden ist, hat die Gemeinschaft dem Wissenschaftlichen Rat der NAFO alle verfügbaren statistischen und wissenschaftlichen Informationen zu liefern, die dieser im Rahmen seiner Arbeit wünscht.