Erwägungsgrund 6 32009R0265
Da die Liste der Vereinten Nationen die derzeitige Adresse für die natürliche Person nicht enthält, sollte eine Bekanntmachung im Amtsblatt veröffentlicht werden, damit die betreffende Person sich mit der Kommission in Verbindung setzen kann, so dass die Kommission ihr die Gründe für die Annahme dieser Verordnung mitteilt, ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gibt und diese Verordnung unter Berücksichtigung der vorgelegten Stellungnahmen und möglichen zusätzlichen Angaben überprüfen kann —