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Die Verwendung der Enzymzubereitung aus Endo-1,4-beta-Xylanase aus Bacillus subtilis (LMG S-15136) wurde vorläufig für Legehennen durch die Verordnung (EG) Nr. 358/2005 der Kommission zugelassen. Sie wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1259/2004 der Kommission für Masthühner, durch die Verordnung (EG) Nr. 1206/2005 der Kommission für Ferkel (entwöhnt), durch die Verordnung (EG) Nr. 516/2007 der Kommission für Mastschweine und Masttruthühner auf unbestimmte Zeit und durch die Verordnung (EG) Nr. 242/2007 der Kommission für Enten für zehn Jahre zugelassen. Zur Unterstützung eines Antrags auf Zulassung dieser Enzymzubereitung für Legehennen auf unbegrenzte Zeit wurden neue Daten vorgelegt. Die Bewertung hat gezeigt, dass die in Artikel 3a der Richtlinie 70/524/EWG für eine derartige Zulassung aufgeführten Bedingungen erfüllt sind. Die Verwendung dieser Enzymzubereitung gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung sollte daher auf unbegrenzte Zeit zugelassen werden.
Die Verwendung der Enzymzubereitung aus Endo-1,4-beta-Xylanase aus Trichoderma longibrachiatum (IMI SD 135) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1436/1998 der…
Die Verwendung der Enzymzubereitung Endo-1,4-beta-xylanase aus Bacillus subtilis (LMG-S-15136) wird für Masthühner durch die Verordnung (EG) Nr. 1259/2004 der…
Die Verwendung der Enzymzubereitung Endo-1,4-beta-Xylanase aus Bacillus subtilis (LMG S-15136) wurde erstmals durch die Verordnung (EG) Nr. 937/2001 für Ferkel…
Die Verwendung der Enzymzubereitung Endo-1,4-beta-Xylanase aus Aspergillus oryzae (DSM 10287) wurde für Masthühner, Masttruthühner und Ferkel durch die…
Die Verwendung der Enzymzubereitung aus Endo-1,3(4)-beta-Glucanase und Endo-1,4-beta-Xylanase aus Penicillium funiculosum (IMI SD 101) wurde durch die…
Die Verwendung der Enzymzubereitung Endo-1,4-beta-Xylanase aus Trichoderma longibrachiatum (ATCC 2105), Endo-1,3(4)-beta-Glucanase und Alpha-Amylase aus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.