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Die Verwendung der Enzymzubereitung aus Endo-1,4-beta-Xylanase aus Trichoderma longibrachiatum (IMI SD 135) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1436/1998 der Kommission erstmals für Legehennen, Mastschweine und entwöhnte Ferkel vorläufig zugelassen. Sie wurde auf unbegrenzte Zeit für Masthühner durch die Verordnung (EG) Nr. 2148/2004 der Kommission , für Masttruthühner durch die Verordnung (EG) Nr. 828/2007 der Kommission zugelassen. Zur Unterstützung eines Antrags auf Zulassung dieser Enzymzubereitung für Legehennen und entwöhnte Ferkel auf unbegrenzte Zeit wurden neue Daten vorgelegt. Die Bewertung hat gezeigt, dass die in Artikel 3a der Richtlinie 70/524/EWG für eine derartige Zulassung aufgeführten Bedingungen erfüllt sind. Die Verwendung dieser Enzymzubereitung gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung sollte daher auf unbegrenzte Zeit zugelassen werden.
Die Verwendung der Enzymzubereitung aus Endo-1,3(4)-beta-Glucanase und Endo-1,4-beta-Xylanase aus Penicillium funiculosum (IMI SD 101) wurde durch die…
Die Verwendung der Enzymzubereitung aus Endo-1,4-beta-Xylanase aus Bacillus subtilis (LMG S-15136) wurde vorläufig für Legehennen durch die Verordnung (EG) Nr.…
Die Verwendung der Enzymzubereitung von Endo-1,3(4)-beta-Glucanase aus Trichoderma reesei (CBS 526.94) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2374/1998 der…
Die Verwendung der Enzymzubereitung von Endo-1,3(4)-beta-Glucanase aus Aspergillus aculeatus (CBS 589.94), Endo-1,4-beta-Glucanase aus Trichoderma…
Die Verwendung der Enzymzubereitung Endo-1,4-beta-Xylanase aus Trichoderma longibrachiatum (ATCC 2105) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1411/1999 der…
Die Verwendung der Zubereitung von Endo-1,4-beta-Xylanase EC 3.2.1.8 aus Trichoderma longibrachiatum (CNCM MA 6-10) wurde bereits unbefristet zugelassen für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.