Erwägungsgrund 2 32009R0323
Da bei der Kommission kein Einspruch nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingelegt wurde, sind diese Bezeichnungen einzutragen —
Da bei der Kommission kein Einspruch nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingelegt wurde, sind diese Bezeichnungen einzutragen —