Erwägungsgrund 1 32009R0332
Für die Einreihung einiger Erzeugnisse der Position 1905 der Kombinierten Nomenklatur im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 muss unterschieden werden zwischen Erzeugnissen der Unterposition 19059020 und Zubereitungen der Unterposition 19059090.