Art. 2 32008R0572VERORDNUNG (EG) Nr. 572/2008 DER KOMMISSION vom 19. Juni 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1238/95 hinsichtlich der Höhe und der Zahlungsweise der Jahresgebühr und der Gebühren für technische Prüfungen, die an das Gemeinschaftliche Sortenamt zu entrichten sind
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2009.
Art. 2 32008R0169VERORDNUNG (EG) Nr. 169/2008 DER KOMMISSION vom 25. Februar 2008 zum Ausschluss der ICES-Untergebiete 27 und 28.2 von bestimmten Fischereiaufwandsbeschränkungen und Erfassungsverpflichtungen 2008 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Dorschbestände der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2008.
Art. 2 32009R0054VERORDNUNG (EG) Nr. 54/2009 DER KOMMISSION vom 21. Januar 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 669/97 des Rates zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Fische und Fischereierzeugnisse mit Ursprung auf den Färöern
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. September 2008.
Art. 2 32009R0231VERORDNUNG (EG) Nr. 231/2009 DER KOMMISSION vom 19. März 2009 zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 hinsichtlich der Festsetzung des Erstattungssatzes für Zucker bei zwischen dem 1. und 25. September 2008 durchgeführten Lieferungen im Sinne der Artikel 36 und 44 derselben Verordnung
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 1. September 2008.
Art. 2 32008R0275VERORDNUNG (EG) Nr. 275/2008 DES RATES vom 17. März 2008 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 1. Dezember 2008.
Art. 2 32007R1352VERORDNUNG (EG) Nr. 1352/2007 DER KOMMISSION vom 16. November 2007 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2008.