Erwägungsgrund 1 32009R0367
Der Antrag der Tschechischen Republik auf Eintragung der Bezeichnung „Znojemské pivo“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Der Antrag der Tschechischen Republik auf Eintragung der Bezeichnung „Znojemské pivo“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.