Erwägungsgrund 1 32009R0386
Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 sorgt für die Zuordnung von Futtermittelzusatzstoffen entsprechend ihrer Funktionsweise und ihren Eigenschaften zu Kategorien und innerhalb dieser Kategorien zu Funktionsgruppen.
Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 sorgt für die Zuordnung von Futtermittelzusatzstoffen entsprechend ihrer Funktionsweise und ihren Eigenschaften zu Kategorien und innerhalb dieser Kategorien zu Funktionsgruppen.