Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 9a delegierte Rechtsakte zur Änderung des Anhangs I dieser Verordnung zu erlassen, um die Änderungen der in Artikel 3 Absatz 1, Artikel 4a Absatz 1, Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 8 des Athener Übereinkommens festgelegten Haftungshöchstbeträge aufgrund von nach Artikel 23 des Athener Übereinkommens getroffenen Beschlüssen zu übernehmen. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, bis zum 31. Dezember 2016 — auf der Grundlage einer geeigneten Folgenabschätzung — gemäß Artikel 9a delegierte Rechtsakte zur Änderung der in Anhang I dieser Verordnung festgelegten Höchstbeträge für Schiffe der Klasse B gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zu erlassen, wobei die Folgen für die Beförderungspreise und die Fähigkeit des Marktes zur Erzielung erschwinglichen Versicherungsschutzes in der vor dem Hintergrund einer Politik der Stärkung der Fahrgastrechte notwendigen Höhe sowie der saisonale Charakter eines Teils des Verkehrs zu berücksichtigen sind.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 9a delegierte Rechtsakte zur Änderung des Anhangs II zu erlassen, um Änderungen der IMO-Richtlinien zu übernehmen.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 11a delegierte Rechtsakte zur Änderung der Anhänge II und III zu erlassen. Die Änderungen stellen…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 10a delegierte Rechtsakte zur Änderung der Anhänge zu erlassen, um Entwicklungen auf internationaler…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, im Rahmen des in Artikel 3 festgelegten Geltungsbereichs dieser Verordnung gemäß Artikel 11a delegierte Rechtsakte…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, nach Artikel 29a delegierte Rechtsakte zur Änderung der Anhänge zu erlassen, um sie an den wissenschaftlichen und…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 31 in Bezug auf die Änderung der Anhänge I bis VII delegierte Rechtsakte zu erlassen.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 18a delegierte Rechtsakte zur Änderung der Anhänge II und III zu erlassen, um
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.