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Änderungen des ISM-Codes können gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 2099/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 zur Einsetzung eines Ausschusses für die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe (COSS) vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen werden.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, im Rahmen des in Artikel 3 festgelegten Geltungsbereichs dieser Verordnung gemäß Artikel 11a delegierte Rechtsakte zur Änderung des Anhangs II zu erlassen, um Entwicklungen auf internationaler Ebene, insbesondere in der IMO, Rechnung zu tragen oder die Wirksamkeit dieser Verordnung im Lichte der bei ihrer Durchführung gesammelten Erfahrungen zu verbessern.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, im Rahmen des in Artikel 2 festgelegten Geltungsbereichs dieser Richtlinie gemäß Artikel 27a delegierte Rechtsakte…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 11a delegierte Rechtsakte zur Änderung der Anhänge II und III zu erlassen. Die Änderungen stellen…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, im Rahmen des in Artikel 3 festgelegten Geltungsbereichs dieser Verordnung gemäß Artikel 9a delegierte Rechtsakte…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 9a delegierte Rechtsakte zur Änderung des Anhangs II zu erlassen, um Änderungen der IMO-Richtlinien…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 10a delegierte Rechtsakte zur Änderung der Anhänge zu erlassen, um Entwicklungen auf internationaler…
Die Verordnung (EG) Nr. 3051/95 wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 9 wird folgender Absatz hinzugefügt: „Änderungen an den in Artikel 2 genannten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.