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Aus den genannten Gründen sollte in dieser Verordnung auch die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Vergleiche und öffentlicher Urkunden sichergestellt werden, ohne dass dies das Recht einer der Parteien eines solchen Vergleichs oder einer solchen Urkunde berührt, solche Instrumente vor einem Gericht des Ursprungsmitgliedstaats anzufechten.
Die im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbaren gerichtlichen Vergleiche und öffentlichen Urkunden sind in einem anderen Mitgliedstaat ebenso wie Entscheidungen…
Diese Verordnung berührt nicht die Möglichkeit, die Anerkennung und Vollstreckung einer Entscheidung über eine unbestrittene Forderung, eines gerichtlichen…
Diese Verordnung gilt für öffentliche Urkunden, die von den Behörden eines Mitgliedstaats gemäß dessen nationalem Recht ausgestellt werden, den Behörden eines…
Die in dieser Verordnung vorgesehene Regelung sollte Personen nicht daran hindern, weiterhin andere zwischen den Mitgliedstaaten geltende Systeme der Befreiung…
Gemäß dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens und in dem Bestreben, den freien Personenverkehr innerhalb der Union zu fördern, sollte diese Verordnung eine…
Die Behörden der Mitgliedstaaten sollten einander gegenseitigen Beistand leisten, um die Anwendung dieser Verordnung, insbesondere hinsichtlich der Anwendung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.