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Die Staats- und Regierungschefs der EU haben im Juni 2003 einen Aktionsplan zur Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen (Aktionsplan von Thessaloniki) verabschiedet. Dieser Aktionsplan wurde durch die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen ergänzt, die der Europäische Rat am 12. Dezember 2003 angenommen hat (MVW-Strategie der EU). Nach Kapitel III dieser Strategie muss die Europäische Union alle verfügbaren Instrumente einsetzen, um Waffenverbreitungsprogramme, die weltweit Besorgnis erregen, zu verhindern bzw. zu stoppen und wenn möglich rückgängig zu machen. In Nummer 30 Buchstabe A Unternummer 4 des genannten Kapitels wird ausdrücklich die Verschärfung der Ausfuhrkontrollpolitik und -praxis angesprochen.
Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (nachfolgend „EU-MVW-Strategie“ genannt)…
Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen angenommen, die in Kapitel III eine Liste…
Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (nachstehend „Strategie“ genannt)…
Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 die Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (Strategie) angenommen, die…
Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 die Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (im Folgenden als…
Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen angenommen, die für die Maßnahmen der Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.