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Der Einsatz von Fanggerät, mit dem kein Kaisergranat gefangen wird, sollte in bestimmten Schutzgebieten, in denen ein Fangverbot für diese Art gilt, zulässig sein.
In Fischereien, in denen nicht mehr als eine Art von Fanggerät eingesetzt werden darf, muss alles andere Fanggerät wie nachstehend beschrieben so verzurrt und…
Der Einsatz von Fanggerät, mit dem kein Kaisergranat gefangen wird, sollte in bestimmten Schutzgebieten, in denen ein Fangverbot für diese Art gilt, zulässig…
Um die nachhaltige Bewirtschaftung der Seehecht- und Kaisergranatbestände zu gewährleisten und Rückwürfe zu verringern, sollte in den ICES-Gebieten VIII a, b…
Um die nachhaltige Bewirtschaftung der Seehecht- und Kaisergranatbestände zu gewährleisten und Rückwürfe zu verringern, sollte in den ICES-Gebieten VIII a, b…
In spezifischen Bestimmungen ist festzulegen, dass ausschließlich zugelassene Fanggeräte eingesetzt und verloren gegangene Geräte geborgen werden.
Die Bestimmungen über die Beschränkungen der Fischerei auf Kabeljau, Schellfisch und Wittling im ICES-Gebiet VI müssen korrigiert werden, um sicherzustellen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.